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1. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung
des Reiseunternehmens WAMA-TOUR gilt als abgeschlossen,
wenn:
- der Teilnehmer die Reiseanmeldung zurücksendet,
- der Teilnehmer und das Reiseunternehmen einen
Vertrag unterzeichnen,
- der Teilnehmer die Anzahlung in Höhe von
100,- EUR pro Person auf das
im Vertrag genannte Konto des Reiseunternehmers
überweist und den
Einzahlungsbeleg dem Reiseunternehmen zusendet.
2. Der Restbetrag wird vom Teilnehmer zum im Vertrag
genannten Termin eingezahlt. Nichteinhaltung dieser
Vorschrift bedeutet den Verzicht auf die Reiseveranstaltung
und berechtigt das Reisebüro, den Teilnehmer,
ohne vorherige Benachrichtigung über diese Tatsache,
von der Liste zu streichen.
3. Das Reiseunternehmen behält sich im Falle
der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch
die in- und ausländischen Vertragspartner, der
Änderung der Wechselkurse, der Änderung
der in- und ausländischen Devisenvorschriften
das Recht vor,
Änderungen im Reiseprogramm und in Preisen der
Veranstaltungen vorzunehmen. Preisänderung bis
zu 5% des Reisepreises gilt nicht als Änderung
der Teilnahmebedingungen und berechtigt den Teilnehmer
nicht, von der Reiseveranstaltung zurückzutreten.
In diesem Fall findet Punkt 5 keine Anwendung..
4. Das Reiseunternehmen ist verpflichtet, den Teilnehmer
über die Änderungen der Vertragsbedingungen
unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Der Teilnehmer sollte innerhalb von 7 Tagen nach
Erhalt der im Punkt 4 erwähnten Benachrichtigung,
jedoch nicht später als bis zum Tage des Veranstaltungsbeginns,
den Veranstalter über die Annahme neuer Vertragsbedingungen
bzw. über den Verzicht auf die Teilnahme an der
Veranstaltung zu informieren. Die Nichteinhaltung
der o. g. 7-Tage- Frist wird als Einwilligung in die
neuen Vertragsbedingungen aufgefasst. Stimmt der Teilnehmer
den neuen Vertragsbedingungen zu, soll der Differenzbetrag
spätestens am 7. Tage vor dem Beginn der Reiseveranstaltung
eingezahlt werden. Nichteinhaltung dieser Bedingung
hat die Streichung des Teilnehmers von der Teilnehmerliste
und Inrechnungstellung des vollen Preises der Veranstaltung
zur Folge.
6. Verzichtet der Teilnehmer auf die Teilnahme
an der Veranstaltung, so soll er das Reiseunternehmen
unverzüglich persönlich bzw. schriftlich
davon in Kenntnis setzen. Über die Höhe
der Kosten, die der auf die Reiseveranstaltung verzichtende
Teilnehmer zu tragen hat, entscheidet vertragsgemäß
das Absendungsdatum der Benachrichtigung bzw. deren
Eingangsdatum.
7. Das Reiseunternehmen behält sich das
Recht vor, die Reiseveranstaltung aus Gründen,
die nicht an ihm liegen (die Mindestteilnehmerzahl
wurde nicht erreicht, die Staatsregierung führt
Maßnahmen ein, welche die Einreise in das Land
unmöglich machen), abzusagen. In solchen Fällen
erstattet das Reiseunternehmen den vollen Reisepreis,
für andere Aufwendungen und für Versicherungskosten
kommt dagegen der Teilnehmer auf.
8. Werden während der Reiseveranstaltung
die im Vertrag genannten Leistungen gegen andere gleichwertige
ausgetauscht, ermächtigt dies den Teilnehmer
nicht, die Erstattung der für die geplanten Leistungen
erfolgten Zahlung zu fordern.
9. Das Reiseunternehmen erstattet sowohl die
eingezahlten Beträge im Falle des Verzichts des
Teilnehmers als auch eventuelle Überzahlungen
im Falle von anerkannten Reklamationen, ausschließlich
auf schriftliche Aufforderung des Betroffenen.
Die Einzahlungen werden ohne Zinsen innerhalb von
30 Tagen nach Eingang der Aufforderung erstattet.
10. Der Teilnehmer trägt Verantwortung für
Schäden, die er selbstverschuldet hat und ist
verpflichtet, diese zu beheben.
11. Der Reiseführer ist für den ordnungsgemäßen
Verlauf des Ausfluges und die Durchführung des
Programms verantwortlich.
12. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, dem Reiseleiter
bzw. der mit der Leitung des Ausflugs betrauten Person,
die sich aus der Art der Realisierung der Programms
ergebenden Unregelmäßigkeiten, und innerhalb
von 7 Tagen nach der Beendigung der Reiseveranstaltung,
die Einwände, welche die Organisation der Reiseveranstaltung
und die Arbeit des Reiseleiter betreffen, zu melden.
13. Damit der Ausflug störungsfrei verläuft,
ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen des
Reiseleiter und die Bestimmungen der "Teilnahmebedingungen"
zu befolgen.
14. Meldet sich der Teilnehmer während der Reiseveranstaltung
zum nächsten vom Reiseführer genannten Teilnehmertreffpunkt
nicht, wird solches Verhalten als bewusster und freiwilliger
Verzicht auf die Teilnahme an der Reiseveranstaltung
verstanden, für den das Reiseunternehmen keine
Konsequenzen trägt.
15.Werden durch Verschulden des Reiseunternehmens
oder seines Kontrahenten Leistungen nicht vollbracht
bzw. wird deren Quantität von der sich aus dem
Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ergebenden Qualität
abweichen, so nimmt das Reiseunternehmen adäquate
finanzielle Verantwortung auf sich und verpflichtet
sich, die für die Leistung gezahlten Gesamt-
oder Teilbeträge zurückzuerstatten.
16. Eine mangelhafte Leistung, die auf Handlungen
der Teilnehmer bzw. juristischer oder natürlicher
Personen, die zum Reiseunternehmen in keinem Rechtsverhältnis
stehen oder auf Umstände, für die das Reiseunternehmen
nicht verantwortlich gemacht werden darf (schicksalhafte
Ereignisse, z.B. Wetterverhältnisse, Entscheidungen
örtlicher Behörden), zurückzuführen
ist, wird nicht als solche aufgefasst.
17. Eventuelle Reklamationen bezüglich der
Veranstaltungen, sollen unverzüglich, spätestens
bis zum 30. Tage nach dem Ende der Veranstaltung,
in schriftlicher Form, eingereicht werden. Die Tatsachen,
auf die sich die Beschwerde stützt, sollen durch
die Äußerung des Reiseleiter beglaubigt
werden, was am Ort deren Auftretens geschehen sollte.
18. Über alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang
mit der Durchführung des Vertrages entstehen
können, wird das für das Reiseunternehmen
zuständige Gericht entscheiden.
19. Der Teilnehmer der Reiseveranstaltung verpflichtet
sich, die Zoll- und Devisenvorschriften sowie die
Gesetze der Länder, die er besuchen wird, zu
beachten. Für die Nichteinhaltung vorstehend
beschriebener Vorschriften haftet der Teilnehmer.
20. Der Teilnehmer darf für den von ihm
gebuchten Platz eine andere Person, die alle für
die Teilnahme erforderlichen Bedingungen erfüllt,
zur Veranstaltung anmelden. Solche Anmeldung soll
rechtzeitig erfolgen, damit alle Formalitäten
noch erledigt werden können.
21. GemaB dem geltenden Gesetz über touristische
Dienstleistungen versichert der Veranstalter die Teilnehmer
der Veranstaltung in deren Preisrahmen gegen Unfallfolgen
bis zum Betrag von 2500 PLN.
22. Der Versicherer ist nicht verpflichtet,
Schadensersatz zu leisten, falls das Ereignis eingetreten
ist infolge:
- des vorsätzlichen Handelns des Versicherten
- von Handlungen des Versicherten nach Genuss/Missbrauch
von Alkohol, Drogen oder anderer Betäubungsmittel
- von Handlungen zu deren Ausübung erforderliche
Befähigung fehlte
- von chronischen Erkrankungen, bzw. von psychischen
Störungen
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